Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tilo Friedmann (im Folgenden „Friedmann“)
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Friedmann und dem Auftraggeber ausschließlich.
1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Friedmann ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Alle Vereinbarungen zwischen Friedmann und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages müssen schriftlich getroffen werden.
2.1 Soweit Friedmann Urheberrechte und/oder sonstige Immaterialgüterrechte im Rahmen des erteilten Auftrags erwirbt, gilt folgendes:
2.2 Friedmann räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weiterübertragung / Unterlizenzierung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Friedmann.
2.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
3.1 Die Vergütung für die vereinbarten Dienstleistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.1 Sonderleistungen sind zusätzlich nach den Stundensätzen von Friedmann zu vergüten.
4.2 Friedmann ist berechtigt, Dritten Unteraufträge zu erteilen.
4.3 Der Auftraggeber erstattet alle Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind.
5.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Vergütung 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Friedmann hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
6.1 Friedmann ist nicht verpflichtet, digitale Daten für den Auftraggeber aufzubewahren und / oder zu archivieren.
7.1 Friedmann verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
7.2 Friedmann übernimmt keine Gewähr für die Rechtmäßigkeit (z.B. die wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder markenrechtliche Zulässigkeit) entworfener Texte und Slogans.
7.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Friedmann übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Friedmann von allen Ersatzansprüchen Dritter frei und trägt für Friedmann die Kosten der Rechtsverteidigung.
8.1 Friedmann haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für die einfach fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den Ersatz von Sach- und Vermögensschäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Friedmann.
8.3 Für die wettbewerbs-, urheber-, und / oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Friedmann nicht.
8.4 Für den Verlust von Daten haftet Friedmann bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Auftraggeber seine Daten regelmäßig und in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz von Friedmann.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Friedmann, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Satz 2 gilt nicht für das Mahnverfahren. Friedmann ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand August 2026